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Ratgeber für Patienten

Zusammenarbeit zwischen Arzt und Heilpraktiker?

Viele Patienten, die sich in meine Behandlung begeben,

  • haben sich,  ohne eine anhaltende Besserung Ihrer Beschwerden zu erzielen schon bei mehreren Behandlern  vorgestellt.

  • haben Beschwerden, die entweder nicht, oder nur teilweise zu ihrem bisher diagnostizierten Krankheitsbild passen, oder

  • wurden ohne eine für ihre Beschwerden auffindbare Diagnose nachhause (weg-) geschickt.

  • sind sensible Menschen, die unter den Nebenwirkungen allopathischer (schulmedizinischer) Mittel leiden, oder können diese gar nicht vertragen.

Häufig werde ich von Patienten, die aufgrund einer schweren Erkrankung schulmedizinische Medikamente von ihrem Arzt verordnet bekommen haben  gefragt, ob sie diese absetzen müssen, wenn sie sich in meine Behandlung begeben. 

Da sowohl die Klassische Homöopathie, als auch die Biodynamische Körperpsychotherapie grundsätzlich auf einer anderen Wirkungsebene im Körper arbeiten, als allopathische Medikamente, können  und sollen Sie, wenn Sie starke (verschreibungspflichtige) Medikamente von Ihrem Arzt verschrieben bekommen haben diese auch weiterhin einnehmen.

Gleichzeitig können Sie eine homöopathische Therapie beginnen.

Ihr Arzt sollte dann  über die homöopathische Behandlung informiert werden mit dem Ziel, Sie dabei zu unterstützen allmählich die allopathischen Mittel zu reduzieren, wenn er dies für möglich und richtig erachtet.

 

Dadurch kann eine produktive, sich gegenseitig befruchtende  Zusammenarbeit zwischen der Schulmdizin und der ganzheitlichen Behandlung (Homöopathie) entstehen.

Wichtig dabei ist Tranzparenz.

Ich habe häufig sehr gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit schulmedizinisch arbeitenden Ärzten gemacht.

Einige typische Erkrankungen, bei denen zumindest zu Beginn eine weiter geführte schulmedizinische Begleitung vonnöten sein kann sind Krankheiten, wie:

  • Bluthochdruck

  • Herz- Kreislauf Erkrankungen

  • Asthma bronchiale

  • Stoffwechselerkrankungen

  • Autoimmunerkrankungen

  • Krebs

  • Erkrankungen, bei denen lebenswichtige Organe irreparabel geschädigt wurden und daher eine medikamentös verabreichte Substitution erforderlich ist.

Grenzen

Abschließend möchte ich noch betonen, dass ich als Heilpraktiker meine Grenzen sehr genau kenne und beachte.

Als Homöopath ist man immer bemüht möglichst alle "Fakten" der Erkrankung zu kennen, damit das richtige Mittel gefunden werden kann.

Ich begrüße immer die Zusammenarbeit mit den Ärzten meiner Patienten und rate bei Bedarf auch zur Durchführung von speziellen Untersuchungen und Behandlungen.

Ich vertrete die Ansicht, dass es durchaus hilfreich ist das große Angebot  der auf einzelne Organsysteme, bzw. Krankheitsformen fachbezogene Diagnose- und Therapieangebot der uns hier in Deutschland zu Verfügung stehenden "Facharzt-Praxen" auch zu nutzen.

Im konkreten Fall rate ich zum Beispiel relativ häufig zu einer genaueren Untersuchung und medikamentösen Einstellung der bestehenden Herzschwäche, oder des  Bluthochdrucks bei einem Herzspezialisten (Cardiologen).

Die Grenzen bei bestimmten Krankheiten und Behandlungsmethoden sind im Heilpraktikergesetz festgehalten.

Diese sind mir bekannt und werden  von mir beachtet und eingehalten.

Grenzen

Behandlungskosten

  • Homöopathische Behandlung

Erstanamnese                 Dauer ca. 1- 2 Stunden  Erwachsene:  ca 200€ ;  Kinder:   ca 180€

Folgeanamnese               Dauer 45- 60 Minuten  Erwachsene: ca. 60 - 75€;      Kinder: ca. 50€

Telefonische Beratung  Wird nach Zeitaufwand berechnet

In besonderen Fällen ist eine Kostenermäßigung nach Absprache möglich.

In der Homöopatischen Anamnese und in den Behandlungskosten enthalten. Einzelleistung auf Wunsch möglich: 50€

Dauer 60 bis 120 Minuten wird nach Dauer berechnet

Dauer 30 bis 120 Minuten wird nach Dauer berechnet

  • Rückenbehandlung

Ich bin ein Textabschnitt. Klicken Sie hier, um Ihren eigenen Text hinzuzufügen und mich zu bJe nach Dauer ca 50€ ;  ggf. angewandte Wirbelsäulenregenerationsinjektionen werden zusätzlich berechnet.

Sind ggf. Bestandteil eine Rückenbehandlung. Bei Einzelleistung: 30 - 60 €

Erstattungsfähigkeit:

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich die Erstattungen der Privaten – und Zusatzkassen an der Gebührenordnung für Heilpraktiker orientiert, deren Gebührensätze zuletzt vor ca 30 Jahren angepasst wurden. Es kann also möglich sein, dass Sie als Versicherter einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen.

Ich empfehle  den Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen, da erfahrungsgemäß in den meisten Fällen doch ein Großteil der Behandlungskosten übernommen wird.

Es gibt große Unterschiede in der Leistungserbringung der Versicherungen. Daher empfiehlt sich ein genauer Tarifvergleich der verschiedenen Anbieter.

Kontakt

Naturheilpraxis

Tobias Popp​

Bad-Trißl-Straße 7

83080 Oberaudorf

naturheilpraxis.popp@gmail.com
Tel 08033-6069091

Kontaktformular

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Bildnachweis- Galerie siehe Impressum, 

Naturheilpraxis

Tobias Popp​

Am Alten Markt 18
31515 Wunstorf

naturheilpraxis.popp@gmail.com
Tel 05031-12459

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